Tiefere Anfluggebühren im 2011 und 2012
Ab 1. Oktober werden die Anfluggebühren um rund 9 Prozent gesenkt. Über das ganze Jahr betrachtet, entspricht dies einer Reduktion von 2,3 Prozent gegenüber dem bisherigen Tarif. Für 2012 ist eine weitere Senkung von rund 3 Prozent vorgesehen. Von den tieferen Anfluggebühren profitieren rund 92 Prozent des Anflugverkehrs in Genf und Zürich. Davon ausgenommen sind die Leichtaviatik (1 bis 5 Tonnen Gewicht) und Schulungsflüge nach Sichtflugregeln (bis 30 Tonnen), für die bis auf Weiteres ein Sondertarif zur Anwendung kommt.
Aufhebung des Briefmarkenprinzips
Die Reduktion der Anfluggebühren ist eine direkte Konsequenz der letztes Jahr erfolgten Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG). Dieses sieht die Schaffung von unterschiedlichen Flugplatzkategorien vor. Die Landesflughäfen Genf und Zürich bilden dabei eine Flugplatzkategorie, alle anderen Flugplätze mit Flugverkehrsleitdienst eine andere. Die beiden Kategorien unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich der Berechnung der Flugsicherungsgebühren. Damit wird das bisher geltende Briefmarkenprinzip, nach dem in der ganzen Schweiz eine einheitliche Anfluggebühr erhoben wird, abgelöst.
Auf den Regionalflugplätzen bleibt der Anflugtarif unverändert. Die bestehende Unterdeckung der Flugsicherungskosten wird durch die neu geschaffene Spezialfinanzierung Flugverkehr teilweise kompensiert.
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Artikel 'Skyguide senkt Anfluggebühren in Genf und Zürich per 1. Oktober 2011...' auf Swiss-Press.com |
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