Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen und wies den Antrag ab (AZ: I-27 W 21/12). Der Beschluss ist damit rechtskräftig.
Das OLG Hamm stellte fest, dass keine Zweifel bestehen, "dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Versammlung pflichtgemäss und ohne Beeinträchtigung der Rechte der Beteiligten zu 1 (Octavian, Anm.) oder anderer Aktionäre leiten wird."
Auch die Tatsache, dass der Aufsichtsratsvorsitzende im Vorfeld "bestimmte inhaltliche Positionen" zum Gegenstand der Versammlung eingenommen habe, lasse nicht den Schluss zu, dass Dr. Naschke nicht als unabhängiger und neutraler Versammlungsleiter agieren werde.
Die ausserordentliche Hauptversammlung findet auf Verlangen von Octavian statt. Der Hedge Fonds, der eine Stimmrechtsbeteiligung von 5,22 % an der Balda AG gemeldet hat, fordert die Abwahl der bestehenden drei Aufsichtsratsmitglieder und schlägt drei eigene Kandidaten vor.
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Der Balda-Konzern entwickelt sich mit der Fertigung von Touchscreen-Produkten in eine neue Dimension: Vom regionalen Systemlieferanten für Präzisionskomponenten aus Hochleistungskunststoffen zum weltweiten Hightech- Konzern. Hatte beim Kunststoff vorwiegend der Fertigungsprozess Hochtechnologie- Charakter sind bei den Touch-Sensoren sowohl die Produktion als auch die Produkte Hightech. Balda hat ein neues Selbstverständnis gewonnen:
Der Balda-Konzern entwickelt und produziert mit einer hohen Fertigungstiefe komplette Baugruppen aus Kunststoff, Metall und Elektronikkomponenten unter anderem für Touch-Sensoren mit dem Anspruch von technologischer vertikaler Integration.
Kunden der Balda-Unternehmensgruppe sind internationale Markenunternehmen aus der Mobilfunkindustrie und aus verschiedenen artverwandten Märkten.
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Artikel 'Balda AG: Aktionär Octavian mit Niederlage vor Gericht...' auf Swiss-Press.com |
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