Der erste GAV für die beiden Konzerngesellschaften der Schweizerischen Post AG, die Swiss Post Solutions AG und die SwissSign AG, wurde abgeschlossen und genehmigt. Die Post und die Gewerkschaften zeigen sich zufrieden mit dem verhandelten Ergebnis. Verglichen mit dem aktuell geltenden Personalreglement bringt der neue GAV verschiedene Verbesserungen, insbesondere eine Verlängerung von bezahlten Urlauben (z. B. bei Vaterschaft oder Adoption) sowie eine um einen Monat längere Kündigungsfrist für ältere, langjährige Mitarbeitende. Zudem wurden ein Mindestlohn und jährliche Lohnverhandlungen vereinbart. Die rund 750 Mitarbeitenden, die neu im GAV angestellt sind, erhalten im November ihre neuen Einzelarbeitsverträge. Der neue GAV tritt am 1. März 2014 in Kraft.
Erster GAV bei SPS
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Swiss Post Solutions AG und der SwissSign AG erhalten zum ersten Mal einen GAV. Das neue Postorganisationsgesetz dehnt die GAV- Verhandlungspflicht auf alle konsolidierten Konzerngesellschaften der Schweizerischen Post AG aus. Somit bestand auch für die Swiss Post Solutions AG und die SwissSign AG eine Verhandlungspflicht. Die Verhandlungen wurden im Spätsommer erfolgreich abgeschlossen und der GAV wurde inzwischen auch von den zuständigen Gremien aller Sozialpartner ratifiziert.
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Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.
Die Schweizerische Post AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Erster GAV für Swiss Post Solutions tritt 2014 in Kraft...' auf Swiss-Press.com |
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