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Die Schweizerische Post AG: Bareinzahlung an der Haustüre und zusätzliche Dienstleistungen



Die Schweizerische Post AG

02.03.2017, Die Post weitet ihr Angebot aus und führt zusätzliche Dienstleistungen ein. Die Neuerungen betreffen den Ausbau im Zahlungsverkehr, das Angebot in Partnerfilialen, die Zeitungszustellung bis am Mittag sowie die Sendungsabholung bei Kunden. Damit nimmt die Post die Bedürfnisse der Bevölkerung ernst und rückt mit ihrem Angebot noch näher zu ihren Kundinnen und Kunden.


Seit der Präsentation der Strategie zum Postnetz der Zukunft, Ende Oktober 2016, hat die Post einen ausführlichen Dialog mit der Bevölkerung, der Politik und der Wirtschaft aufgenommen. Dabei hat sie diverse Anliegen zur Grundversorgung aufgenommen. Die Post hat die Rückmeldungen sorgfältig analysiert und setzt bereits erste Neuerungen um. Die Analyse hat gezeigt, dass Verbesserungen im Bereich der Barzahlung, der Zustellung in ländlichen Gebieten sowie im Angebot in Ortschaften mit Partnerfilialen ein Bedürfnis sind. Die Post hat deshalb entschieden, neue Dienstleistungen einzuführen, die das bestehende postalische Angebot ideal ergänzen.

Bareinzahlungen an der Haustüre
Die Partnerfiliale bewährt sich als Alternative zur Poststelle sehr gut. Sie ist bei den Kunden beliebt. Sie stärkt die lokalen Partner und bietet Mehrwert für die Bevölkerung. Die grossen Stärken der Partnerfiliale sind zweifelsfrei die kundenfreundlichen und langen Öffnungszeiten. Allerdings kann der Barzahlungsverkehr aufgrund der Anforderungen an die Sicherheit sowie des Geldwäschereigesetzes nicht angeboten werden. Neu wird die Post per 1. September 2017 die Bareinzahlung am Domizil einführen und zwar in allen Ortschaften, die ausschliesslich über Partnerfilialen verfügen. Damit können Privatkundinnen und -kunden, die eine Bareinzahlung bevorzugen, diese neu an der Haustür tätigen.

Ausbau des Angebotes in Partnerfilialen
Die Post ermöglicht neu in Partnerfilialen die Aufgabe von Massensendungen. Per 1. September und wenn die Platzverhältnisse beim Partner es zulassen, wird die Aufgabe von Massensendungen für Gemeinden, Vereine und KMU in Partnerfilialen möglich. Dies ermöglicht den Kundinnen und Kunden kurze Wege.

Zustellung von abonnierten Tageszeitungen
In einigen Gebieten werden abonnierte Tageszeitungen nicht mit der Frühzustellung verteilt. Ab 1. September stellt die Post die abonnierten Tageszeitungen in Orten ohne Frühzustellung bis am Mittag zu. Damit entspricht die Post einem grossen Bedürfnis der Kunden.

Verbesserte Aufgabemöglichkeiten für KMU
Heute können KMU ihre Sendungen rund um die Uhr in Geschäftskundenboxen aufgeben. Die Zahl solcher Aufgabemöglichkeiten wird in den nächsten Jahren weiter ausgebaut. Darüber hinaus holt die Post gegen Bezahlung die Sendungen direkt bei grösseren Unternehmen ab. Ab April 2017 wird auch der Abholservice gegen Bezahlung für KMU ausgebaut.

Bareinzahlungspilot für KMU
Die Post bietet bereits heute verschiedene Lösungen für Geschäftskunden an. Dazu gehören neben der klassischen Abholung von Bargeld beim Kunden auch die Lösung, dass beispielsweise ein Einzahlautomat beim Kunden installiert wird. Eine erste Pilotierung ist ab Mai 2017 geplant. Wenn sich die Dienstleistung bewährt und sich die Nachfrage bestätigt, soll dieses Angebot später in Ortschaften mit Partnerfilialen angeboten werden.

Moderne Grundversorgung in allen Landesteilen
Mit diesen Entscheiden unterstreicht die Post, dass sie für eine qualitativ hochstehende Grundversorgung in allen Landesregionen steht. Diese muss in der Balance zwischen den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden, den gesellschaftlichen Entwicklungen und der eigenwirtschaftlichen Finanzierung der Grundversorgung sein. Sie wird in der Entwicklung des Postnetzes den Dialog konsequent weiterführen. In einem nächsten Schritt wird sie in Gesprächen mit Kantonen und Gemeinden die Eckwerte des Postnetzes 2020 konkretisieren.


Medienkontakt:
Medienstelle Post
Léa Wertheimer
Leiterin Medienstelle
+41 58 341 08 84
presse@post.ch



Über Die Schweizerische Post AG:

Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.

Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Die Schweizerische Post AG: Bareinzahlung an der Haustüre und zusätzliche Dienstleistungen ---


Weitere Informationen und Links:
 Die Schweizerische Post AG (Firmenporträt)

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