Sowohl das BAV wie auch die Schweizerische Post kommen zum Schluss, dass PostAuto Schweiz AG im Zeitraum von 2007 bis 2015 eine subventionsrechtlich nicht konforme Buchungspraxis verfolgt hat und aus diesem Grund zu hohe Abgeltungen für die Erbringung von Dienstleistungen im ÖV erhalten hat. Die Postführung hat bereits entsprechende Konsequenzen gezogen und PostAuto wird die unrechtmässigen Abgeltungen vollumfänglich an Bund und Kantone zurückerstatten.
Im Zuge seiner ordentlichen Revisionstätigkeit untersuchte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Buchungspraxis der PostAuto Schweiz AG. Dabei fielen bei PostAuto Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit dem subventionsrechtlichen Abschluss im bestellten regionalen Personenverkehr für den Zeitraum 2007-2015 auf. Dies veranlasste die Konzernleiterin der Schweizerischen Post, unverzüglich eine unabhängige Untersuchung zu initiieren, um den Sachverhalt detailliert abzuklären.
Die bisherigen Untersuchungsresultate bestätigen die Feststellung des BAV, dass die subventionsrechtliche Rechnungslegung der PostAuto Schweiz AG in den Jahren 2007-2015 nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach. PostAuto Schweiz AG hat dabei unrechtmässige Umbuchungen in der Höhe von 78,3 Mio. Franken getätigt, was rund 3 Prozent der gesamten Abgeltungen in dieser Zeitperiode entspricht. Diesen Betrag wird PostAuto vollumfänglich an Bund und Kantone zurückerstatten. Die unrechtmässig erhaltenen Abgeltungen sind innerhalb der Organisation PostAuto für den laufenden Betrieb und Investitionen eingesetzt worden. Nach heutigen Erkenntnissen können persönliche Bevorteilungen ausgeschlossen werden.
Postführung zieht Konsequenzen
«Ich bedaure, dass es bei der PostAuto Schweiz AG zu einer langjährigen, nicht gesetzeskonformen Verrechnung von Leistungen kam», sagt Susanne Ruoff, Konzernleiterin der Post. «Die Post und ihre Tochterunternehmen haben sich ausnahmslos an alle gesetzlichen Vorgaben zu halten. Es ist für uns zentral, dass Bund und die Kantone im regionalen öffentlichen Verkehr darauf vertrauen können, dass PostAuto ein fairer und vertrauenswürdiger Geschäftspartner ist.»
Die Postführung wird volle Transparenz schaffen. Sie wird mit allen betroffenen Behörden umgehend das Gespräch suchen und den Sachverhalt im Einzelfall klären. Die Post-internen Untersuchungen durch externe Experten sind noch nicht abgeschlossen. Dies wird noch einige Monate in Anspruch nehmen.
Im Sinne von Sofortmassnahmen, die sich auf die bisherigen Erkenntnisse der laufenden Untersuchungen abstützen, hat die Post bereits eine Reihe von Entscheidungen getroffen:
Die Post und PostAuto werden in den kommenden Wochen das aktuelle, 2016 eingeführte Verrechnungskonzept überarbeiten und vom BAV prüfen lassen.
Im Auftrag der Konzernleitung der Schweizerischen Post wird ein Complianceprogramm zur Sicherstellung der Einhaltung der subventionsrechtlichen Vorgaben etabliert.
Für die PostAuto AG wird die Einsetzung eines eigenständigen Verwaltungsrats unter Beizug von ausgewiesenen Fachspezialisten im ÖV-Bereich geprüft.
Die Konzernleiterin und der Leiter PostAuto haben entschieden, den auf Ende April geplanten und bereits kommunizierten Rücktritt des Leiters PostAuto auf den 5. Februar 2018 vorzuziehen.
Auf denselben Termin wurde der Leiter Finanzen PostAuto von seiner operativen Verantwortung entbunden.
Mit diesen Schritten wird der Weg frei für eine umfassende Abklärung der Sachverhalte. Die interimistische Leitung der PostAuto AG übernimmt ab sofort Thomas Baur. Er leitet weiterhin auch den Geschäftsbereich PostNetz und ist Mitglied der Konzernleitung der Schweizerischen Post. Der Prozess zur Neubesetzung der Leitung PostAuto läuft. Die unabhängige Untersuchung zur lückenlosen Klärung des Sachverhalts wird seitens der Post von externen Experten weitergeführt. Der Abschluss wird im Sommer erwartet. Die Konzernleitung behält sich je nach Ergebnis weitere Schritte vor.
Für den genauen Inhalt des Revisionsberichts sowie der dazugehörigen Stellungnahme der Schweizerischen Post verweisen wir auf die Unterlagen des BAV.
Medienkontakt:
Léa Wertheimer
058 341 08 84
presse@post.ch
Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.
Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.
Die Schweizerische Post AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'PostAuto Schweiz AG bezog zu hohe Abgeltungen...' auf Swiss-Press.com |
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