Auch wenn eine Person in der Schweiz geboren ist, hier aufwächst und das Schweizer Bürgerrecht besitzt, zeugen Name und Hautfarbe von den Wurzeln ihrer Vorfahren. Über Generationen hinweg lassen diese Merkmale auf die Herkunft schliessen. Zugewanderte und deren Nachkommen, die über solche wahrnehmbaren Eigenschaften verfügen, werden als «sichtbare Minderheiten» bezeichnet und erfahren aufgrund ihrer Herkunft soziale, wirtschaftliche und politische Ungleichbehandlung. Dies dokumentieren neue Ergebnisse des Nationalen Forschungsschwerpunkts (NFS) «nccr - on the move» auf.
Arbeitsmarkt: Diskriminierung aufgrund von Name und Hautfarbe
Seit bald zwanzig Jahren belegen Forschungsarbeiten, dass ethnische Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt in der Schweiz eine Realität ist. Ein Forschungsteam am Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien der Universität Neuchâtel zeigt in ihrer jüngsten experimentellen Studie, dass die Chancen von Bewerber*innen auf eine Arbeitsstelle signifikant vom Herkunftsland der Eltern abhängen. Schweizer Bürger*innen, bei denen ersichtlich ist, dass sie Nachkommen von Zugewanderten sind, müssen bei gleichwertigen Qualifikationen durchschnittlich 30% mehr Bewerbungen einreichen, bis sie eine Einla-dung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten. Zum ersten Mal fanden in dieser Untersuchung auch dunkelhäutige Schweizer*innen eine Berücksichtigung. Die Schweizer*innen kamerunischer Herkunft erfahren eine vergleichbar ungleiche Behandlung wie Personen kosovarischer Herkunft. Beide Bevölkerungsgruppen werden häufiger diskriminiert als Schweizer*innen deutscher, französischer oder türkischer Herkunft.
Ausgrenzung findet in verschiedenen Lebensbereichen statt
Die Forschung zu Diskriminierung wurde in den letzten Jahren auf weitere Lebensbereiche ausgeweitet. So ist bei der Wohnungssuche ein ähnlicher Mechanismus festzustellen wie auf dem Arbeitsmarkt. Sozialwissenschaftler*innen der Universitäten Genf, Neuchâtel und Lausanne haben in einem landesweiten Feldexperiment zur ethnischen Diskriminierung auf dem Schweizer Wohnungsmarkt 11'000 fiktive Bewerbungen auf Wohnungsinserate verschickt. Die Namen der Personen wiesen klar auf verschiedene Herkunftsländer hin - dazu gehörten die Schweiz, direkte Nachbarländer der Schweiz, der Kosovo und die Türkei. Die Bewerber*innen verfügten über identische Eigenschaften. Die Erfolgschancen zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden, erwiesen sich jedoch als markant unterschiedlich: Personen mit kosovarischen und türkischen Namen erhielten wesentlich weniger Einladungen.
Ein Name, der den Migrationshintergrund verrät, kann auch zu Benachteiligung bei Wahlen führen. Dieses Phänomen hat eine Forschungsgruppe des politikwissenschaftlichen Seminars der Universität Luzern untersucht. Die Forschenden analysierten die Stimmzettel der Nationalratswahlen 2015. Die Ergebnisse zeigen, dass Politiker*innen mit ausländisch klingenden Namen häufiger auf den Listen gestrichen werden als Kandidierende mit Schweizer Namen. Besonders betroffen sind von diesem Phänomen Schweizer Bürger*innen mit einem Familiennamen, der auf eine Herkunft aus dem Balkanraum, der Türkei oder einem arabischen Staat schliessen lässt.
Bewusstsein stärken
Die aktuellen Forschungsergebnisse des «nccr - on the move» machen deutlich, dass Diskriminierung von Schweizer*innen mit Migrationshintergrund und Ausländer*innen in der Schweiz verbreitet ist und verschiedene Lebensbereiche der Betroffenen tangiert. «Das Ausmass und die Verbreitung ethnischer Diskriminierung in der Schweiz wird noch immer unterschätzt und banalisiert», stellt Nicole Wichmann, Geschäftsführerin des «nccr - on the move», fest. Ausgrenzung zu vermindern sei eine Herausforderung für unsere ganze Gesellschaft. «Stereotypen, soziale Bilder und Vorurteile gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen sind meist tief in der Gesellschaft verankert und beeinflussen Entscheidungsprozesse unbewusst», so Wichmann. Die Sensibilisierung von Vermieter*innen und Arbeitgeber*innen in Bezug auf diskriminierende Entscheide sei daher eine wichtige Massnahme, um Benachteiligung und Ausschluss von Angehörigen sichtbarer Minderheiten zu reduzieren. Aber auch andere Initiativen, wie eine Aktionswoche gegen Rassismus, seien wertvoll, um die Bevölkerung auf das Thema aufmerksam zu machen. Sensibilisierung alleine helfe jedoch nicht, die Menschen in der Schweiz vor Diskriminierung zu schützen. Aus diesem Grund hat beispielsweise die Justizdirektion des Kantons Zürich anonyme Bewerbungsverfahren eingeführt. Daneben liesse sich auch der rechtliche Rahmen zum Schutz von Minderheiten ausbauen.
Kontakt:
Rosita Fibbi
Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien
Universität Neuchâtel
032 718 39 23
Nicole Wichmann
032 718 39 43
Das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien ist ein in der Forschung und Lehre tätiges Institut der Universität Neuchâtel. Es beteiligt sich am Masterstudiengang der Geistes- und Sozialwissenschaften und bietet den für die Schweiz einzigartigen Studiengang "Migration und Staatsbürgerschaft" an.
Das SFM wurde 1995 gegründet, mit dem Ziel, einen Beitrag zu pragmatischen Diskussionen migrationsrelevanter Themen zu leisten. Seither hat das SFM über 300 Studien durchgeführt, die entweder vom Schweizerischen Nationalfonds SNF oder von unterschiedlichen Institutionen wie Behörden des Bundes, der Kantone, Gemeinden sowie privaten Trägerschaften in Auftrag gegeben wurden.
Das SFM ist dem Zentrum für soziale Analysen (MAPS) der Universität Neuchâtel angeschlossen. In diesem Rahmen leistet es einen Beitrag zur Stärkung der interdisziplinären Forschung, die sich mit Fragen der Zirkulation von Personen, Gütern und Wissen befasst.
Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (Firmenporträt) | |
Artikel 'Université de Neuchâtel: Schweizer Pass schützt nicht vor Diskriminierung...' auf Swiss-Press.com |
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