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Regierung des Fürstentums Liechtenstein - Zusätzliche Betten und Drive-Through-Testanlage



Regierung des Fürstentums Liechtenstein

24.03.2020, Vaduz (ots) - Da die Anzahl positiv getesteter Personen in Liechtenstein stark ansteigt, muss auch damit gerechnet werden, dass die Anzahl der Erkrankten mit schwerem Krankheitsverlauf zunehmen wird. Mit der Schaffung von zusätzlicher Kapazität im Haus St. Peter und Paul bereitet sich Liechtenstein auf diese Situation vor. Zudem soll das Landesspital durch die Auslagerung der Probeentnahme in eine Drive-Through-Testanlage entlastet werden.


Bislang wurden insgesamt 51 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf das Coronavirus getestet. Die Regierung setzt alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Vorbereitung für Umnutzung St. Peter und Paul

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus hat bei den meisten Menschen milde Symptome zur Folge. Für ältere Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen kann das Virus aber lebensgefährlich sein. Für schwere Krankheitsverläufe ist ein Spitalaufenthalt notwendig. Am Landesspital hat es derzeit viele freie Betten, insbesondere weil nicht dringende Operationen verschoben werden und nicht oder anders genutzte Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Wenn aufgrund des starken Wachstums der neuen Fälle in Zukunft auch die Anzahl an Erkrankten mit schwerem Krankheitsverlauf stark zunehmen sollte, könnte aber zusätzliche Kapazität benötigt werden. Dafür wurden verschiedene Szenarien geprüft. In der aktuellen Planung ist vorgesehen, dass das Haus St. Peter und Paul in Mauren geräumt wird und dort Betten zur Entlastung des Landesspitals zur Versorgung der leichtern Fälle, die hospitalisiert werden müssen, zur Verfügung gestellt werden. Die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner müssten dazu in andere Altes- und Pflegeheime des Landes verlegt werden. Die Regierung wird frühzeitig informieren, wenn das Haus St. Peter und Paul umgenutzt wird. Aktuell ist diese Massnahme noch nicht notwendig, es wurde aber eine Planung entwickelt, die innert weniger Tage umsetzbar ist. Aufgrund dieser allenfalls notwendigen Massnahme können aktuell in den bestehenden Alters- und Pflegeheimen keine zusätzlichen Bewohnerinnen und Bewohner neu aufgenommen werden.

Drive-Through-Testanlage

Bislang fand die Probenentnahme für Labortests im Landesspital statt. Für den Spitalbetrieb ist das eine Herausforderung, insbesondere bei der steigenden Zahl an Tests. Die Probenentnahme wird daher zukünftig in einer Drive-Through- Anlage durchgeführt. Nach telefonischer Voranmeldung fährt die zu testende Person dazu im eigenen Auto zum Test. Für die Probeentnahme kann sie im Auto sitzen bleiben, denn diese erfolgt durch das Fenster. Es soll auch eine Möglichkeit für Fussgänger vorgesehen werden. Mit dieser Massnahme kann sich das Spital wieder auf den regulären Spitalbetrieb konzentrieren.

Alle Informationen zum Wirtschaftspaket unter corona.avw.li

Das am Freitag vom Landtag einhellig verabschiedete Massnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaft ist per Montag, 23. März 2020, verfügbar. Alle Informationen rund um die staatlichen Unterstützungsmassnahmen können ab sofort unter corona.avw.li abgerufen werden. Die Website befindet sich im Aufbau und im Laufe der nächsten Tage werden weitere Informationen hinzukommen. Ebenso werden die noch fehlenden Antragsformulare in Kürze aufgeschaltet werden. Es ist der Regierung wichtig darauf hinzuweisen, dass Unterstützungsleistungen für Betriebe, die direkt von den behördlichen Massnahmen betroffen sind (Härtefälle), nicht vom Zeitpunkt der Meldung abhängig sind. Dies im Unterschied zur Anmeldung der Kurzarbeitsentschädigung. Die Informationen zu den Überbrückungskrediten der Liechtensteinischen Landesbank, welche vom Land Liechtenstein mit einer Ausfallgarantie besichert sind und ebenfalls seit Montag, 23. März 2020, verfügbar sind, finden sich unter www.llb.li.

Eine Woche seit Schulschliessung

Seit vergangenem Montag sind in Liechtenstein die Schulen geschlossen. Das Ziel dieser Massnahme ist es, die Gesundheit gefährdeter Menschen durch solidarisches Verhalten zu schützen. Gleichzeitig bedeutet Schulschliessung nicht die Einstellung des Bildungsbetriebs, sondern dessen Verlagerung aus dem Schulhaus in die Wohnungen der Schülerinnen und Schüler. Der Fernunterricht wird in vielfältiger Form organisiert. Dies erfordert von allen Beteiligten grossen Einsatz, viel Flexibilität und Kreativität. In einer Pressekonferenz, die morgen um 17 Uhr stattfindet, wird das Bildungsministerium über die aktuellen Entwicklungen im Bildungsbereich informieren.

Hotlines zum Thema Coronavirus

Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus

Amt für Gesundheit / Gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung T +423 236 73 46 - Mo-Fr; Schalterzeiten

Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb

T +423 236 70 40 - Mo-Fr; Schalterzeiten

Amt für Volkswirtschaft / Kurzarbeitsentschädigung T +423 236 69 43 - Mo-Fr; Schalterzeiten

Landesspital / bei Symptomen

T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.

Allgemeine Fragen

T+423 236 76 82 - Mo-Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr

Was ist ein Verdachtsfall?

- Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot) und/oder - Fieber von mindestens 38°C

Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?

Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Landesspital: +423 235 45 32.

Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft

Manuel Frick, Generalsekretär

T +423 236 60 19



Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein:

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Regierung des Fürstentums Liechtenstein - Zusätzliche Betten und Drive-Through-Testanlage ---


Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:
 Regierung des Fürstentums Liechtenstein (Firmenporträt)

 Artikel 'Regierung des Fürstentums Liechtenstein - Zusätzliche Betten und Drive-Through-T...' auf Swiss-Press.com





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