Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 82 laborbestätigte Fälle
(Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden keine
zusätzlichen Fälle gemeldet. Damit wurde nun seit einem Monat keine Person mehr positiv auf das
Virus getestet. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-
Erkrankung auf. Für weitere Informationen wird auf die Homepage
Die COVID-19-Pandemie kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht als beendet erachtet werden und seit Beginn der Pandemie sind kaum fünf Monate vergangen. Dennoch ist es wichtig, offen und transparent über künftige Verbesserungen nachzudenken, so lange das Wissen bei den Akteuren noch frisch ist und die Schwierigkeiten, die sich bei der konkreten Bewältigung der Herausforderungen bisher ergaben, noch im Detail bekannt sind. Mit dem so gesammelten Wissen und den Gedanken zu künftigen Verbesserungen soll ein Bericht erstellt werden, in dem möglichst alle relevanten Aspekte beleuchtet werden im Hinblick darauf, auf eine kommende Pandemie bzw. eine zweite Welle möglichst gut vorbereitet zu sein. Der Bericht soll auf einer Befragung möglichst aller relevanten Akteure und Entscheidungsträger beruhen. Diese Befragung beginnt in den kommenden Tagen und soll bis Ende Juni dauern. Sodann ist geplant, auf Basis der Antworten einen Bericht zu erstellen, welcher der Regierung nach der Sommerpause vorgelegt wird. Es ist davon auszugehen, dass viele Fragen noch nicht abschliessen geklärt werden können und einer gesonderten Beurteilung zugeführt werden müssen.
Die Regierung wird am Freitag um 16:00 Uhr an einer Medienorientierung über zusätzliche Lockerungen und das weitere Vorgehen berichten. Medienanfragen werden bis dahin keine beantwortet.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes
Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.
Regierung des Fürstentums Liechtenstein (Firmenporträt) | |
Artikel 'Regierung startet frühzeitig mit der Aufarbeitung der COVID-19-Pandemie - Fürste...' auf Swiss-Press.com |
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