Die Petition umfasst unter dem Motto „Transparenz – Evidenz – Menschlichkeit“ zehn Forderungen und wird von einem Argumentarium begleitet.
Die Unterschriften werden sowohl online (www.fruehling2020.com) als auch per Unterschriftenbogen gesammelt. Die Petition, die seit Kurzem läuft, ist in drei Landessprachen vorhanden. Die Petitionäre haben sich aus Gründen der Unabhängigkeit bewusst für eine eigene Plattform entschieden, die zudem ermöglicht, vertiefende Informationen zum Thema anzubieten.
Das Petitionskomitee ist der Meinung, dass es inakzeptabel wäre, wenn der Bundesrat Milliarden ausgeben und der jüngeren Generation einen immensen Schuldenberg hinterlassen kann, ohne der Bevölkerung gegenüber Rechenschaft ablegen zu müssen, was die Einführung und Beibehaltung des epidemiologischen Notrechts rechtfertigt(e).
Hier ist aus Sicht des Komitees auch das Parlament aufgerufen, seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Bundesrat wieder vollumfänglich wahrzunehmen.
Drei Beispiele, weshalb es die Untersuchung braucht:
1. Grundlegende Standards der Infektionslehre missachtet
Gemäss anerkannten wissenschaftlichen Standards der Infektionslehre werden Ansteckung (Infektion) und Erkrankung unterschieden. In Hochrechnungen und Statistiken als Fälle einfliessen sollten nur Personen, die tatsächlich Symptome entwickeln. In vielen Statistiken werden auch COVID-19 testpositive Personen ohne Symptome als Fälle oder Neuansteckungen gezählt und der Bevölkerung als Gefahr präsentiert. Etwa 80% aller testpositiven Personen entwickeln keine Symptome. Über 95% aller Personen zeigen höchstens milde Symptome. Fazit: Infizierte sind nicht per se Kranke.
Auch jetzt noch ordnen die Behörden eine Quarantäne für das Umfeld einer positiv getesteten Person an, selbst wenn dieses gänzlich gesund ist. Somit werden viele dem Arbeits- und Schulleben entzogen und ihnen wird mit Steuergeldern eine Quarantäne teilfinanziert, die sowohl wirtschafts- als auch gesundheitsschädigend ist.
2. Die moderate Gefährlichkeit von COVID – 19 wurde kaum in die Entscheide mit einbezogen
Das European Centre for Disease Prevention and Control ECDC schätzt COVID-19 bezüglich seiner Gefährlichkeit als moderat ein. In England wurde COVID-19 bereits am 19.3.2020 von der Liste der gefährlichen Infektionskrankheiten genommen.
Die epidemische Ausbreitung von mehreren moderat gefährlichen Viren erleben wir jährlich. Deshalb ist fraglich, wie hilfreich die jetzt angewandte Pandemie-Definition ist. Bis heute konnte der Widerspruch nicht erklärt werden, weshalb es diese Massnahmen für die gesamte Bevölkerung braucht, da doch die Durchseuchung mit einem moderat krankmachenden Virus möglichst rasch geschehen sollte, um die effektiv gefährdeten Personen zu schützen.
Verschiedene Studien zeigen, dass die Sterblichkeitsraten für COVID-19 im Bereich einer stärkeren Grippe liegen. Die Gesamtsterblichkeit im Winter und Frühling 2020 (Stand 2.7.2020) ist in der Schweiz vergleichbar mit einer milden Grippesaison.
3. Die Testung COVID – 19 weist viele Mängel auf und ist kaum therapierelevant
Die eingesetzten PCR-Tests sind bis heute nicht validiert und sagen wenig Verlässliches über das Vorliegen einer spezifischen Erkrankung an COVID-19 aus. PCR-Tests sind hochsensitiv und reagieren auch auf kleinste, ähnliche Strukturen. Fachpersonen weisen darauf hin, dass die für COVID-19 verwendeten Tests unsichere und oft falsche Resultate ergeben.
Die sogenannte Kreuzreaktivität gegenüber anderen humanpathogenen Coronaviren ist allgemein einer der Gründe für die geringe Spezifität eines serologischen Tests.
Beim Testkit-Hersteller Creative-Diagnostics, dessen Produkt von der World Health Organisation WHO freigegeben wurde, findet sich die Information, dass das Produkt nur für Forschungszwecke und nicht für den diagnostischen Gebrauch bestimmt sei.
In einer Mitteilung der Europäischen Kommission vom 15.4.2020 wird in den „Leitlinien für In-Vitro-Tests zur Diagnose von COVID-19 und deren Leistung“ dringend empfohlen, die COVID-19-Tests zu prüfen und einem Peer-Review zu unterziehen.
Zudem ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr ungünstig: Die PCR-Testung COVID-19 bezahlen wir mit Krankenkassenprämien und neu mit Steuergeldern.
Ein positives Testresultat spielt für die Behandlung von Erkrankten eine geringe Rolle, da primär das klinische Krankheitsbild für die Therapie wichtig ist.
Medienkontakt:
Dr. med. Andreas Heisler,
Mitglied Petitionskomitee Frühling2020
Mobile: 079 938 61 51
andreas.heisler@hin.ch
info@fruehling2020.com
Der Frühling 2020 war für uns alle einprägsam. Uns ist wichtig, dass die Entscheide des Bundesrates und das Geschehene beleuchtet werden. Ein Zwischenhalt tut not, bevor wir als Gesellschaft weitergehen können.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Folgen des Lockdowns und der Massnahmen weitaus gravierender sind, als es die medizinische Not erfordert hätte. Dass in der Schweiz sehr rasch und für viele finanzielle Hilfe floss und die Massnahmen milder ausfielen als in anderen Ländern, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass mehr Fragen aufgeworfen, als Probleme gelöst wurden. Dies betraf fast alle Lebensbereiche.
In den vergangenen Jahrzehnten hat wahrscheinlich keine Situation die schweizerische Bevölkerung so polarisiert wie diejenige rund um die Einführung der besonderen und ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz.
Deshalb fordern wir von der Bundesversammlung die Einsetzung einer ausserparlamentarischen unabhängigen Untersuchungskommission, die wir Frühling2020 nennen. Frühling2020 steht einerseits für das Vergangene, andererseits auch für die Möglichkeit einer Erneuerung.
Petition Printemps2020 - Frühling2020 (Firmenporträt) | |
Artikel 'Petitionskomitee fordert ausserparlamentarische unabhängige Untersuchungskommiss...' auf Swiss-Press.com |
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