Die angebliche Erhöhung der an Gruppenklagen beteiligten Personen von 50 auf 80 Personen ändert nichts daran, dass nach dem vorliegenden Entwurf auch zwei Gruppenkläger die Voraussetzungen für eine Gruppenklage erfüllen können.
Die Grundforderungen der Wirtschaftskammer, wie mindestens 150 Beteiligte bei Einführung von einer betragliche Grenze von 500 Euro pro Anspruch, Einführung eines Prozesskostenvorschusses durch die Kläger wurde in der Ministerratsvorlage nicht beachtet.
Auch die angebliche Erhöhung der an Gruppenklagen beteiligten Personen von 50 auf 80 Personen führt zu keinem Gruppenverfahren im eigentlichen Sinn, wenn alleine zwei Grup- penkläger die Voraussetzungen für eine Gruppenklage erfüllen könnten, um Klage einzureichen.
Die Prozesskosten wurden auch vom Bundesministerium für Justiz immer wieder als ein Garant dafür angesehen, dass kein Missbrauch mit dem Gruppenverfahren getrieben wird. Dass der Prozessgewinner kein Interesse daran haben kann, allen anderen Beteiligten nachzulaufen, um die zugesprochenen Prozesskosten zu erhalten, ist wohl nachvollziehbar. Es kann nicht sein, dass die Konsumenten ausschließlich Verbesserungen wünschen, aber das Bundesministerium für Justiz nicht bereit ist, für beide Seiten ausgewogene Bestimmungen zu akzeptieren.
„Wenn ein Gruppenverfahren aus prozessökonomischen Gründen eingeführt werden sollte, hat dieses sachlich ausgewogen zu sein und nicht ausschließlich zum Nachteil der österrei- chischen Wirtschaft!“, so Schön abschliessend.
„Die Wirtschaftskammern Österreichs vertreten die Interessen der Unternehmen, fördern die Wirtschaft und vermitteln Wissen. In diesem Sinne fühlen wir uns den Menschen dieses Landes gesellschaftspolitisch verpflichtet.”
Wirtschaftskammer Österreich (Firmenporträt) | |
Artikel 'Wirtschaftskammer Österreich lehnt Gruppenklagen ab...' auf Swiss-Press.com |
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