Die Schweizerische Post steht auch künftig für einen starken Service public für Postdienste und den Zahlungsverkehr ein. Sie möchte auch im freien Wettbewerb als Anbieterin einer postalischen Versorgung auftreten, die den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden entspricht. Dafür braucht sie unternehmerischen Handlungsspielraum. Dazu gehört auch die Möglichkeit, neue Ertragsquellen zu erschliessen, zum Beispiel mit einer Erweiterung der Geschäftstätigkeit von PostFinance. Das Finanzinstitut der Post verfügt inzwischen über 70Milliarden Franken an Kundengeldern. Könnte PostFinance einen Teil dieser Gelder in der Schweiz in Form von Betriebs-, Hypothekar- und Syndikatskrediten vergeben, würde damit der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt und gleichzeitig das Anlagerisiko der Post gesenkt.
Eine Verankerung des Infrastrukturauftrags auf Verfassungsebene, wie es die Initiative der Gewerkschaft Kommunikation verlangt, würde den Handlungsspielraum des Staats zu stark einschränken. Um rasch auf veränderte Marktbedingungen und Veränderungen im Kundenverhalten reagieren zu können, sollte der Infrastrukturauftrag – wie vom Bundesrat vorgesehen – in der Postgesetzgebung und der Postverordnung geregelt werden. Wichtig ist, dass die Grundversorgung langfristig durch die Post finanzierbar bleibt. Deshalb sollte eine vollständige Liberalisierung des Briefmarkts erst dann erfolgen, wenn die Auswirkungen der neuen Postgesetzgebung hinreichend bekannt sind.
Veränderte Rahmenbedingungen
Seit Jahren ist die Post mit drastischen Mengenrückgängen an den Postschaltern konfrontiert – bei Briefen und Paketen um 47 Prozent und beim Zahlungsverkehr um 17 Prozent seit 2000. Indem sie in den vergangenen Jahren Poststellen in Postagenturen nach dem Modell «Post im Dorfladen» eingeführt hat, konnte sie ihre Dienstleitungen auch da noch anbieten, wo die Poststellen wegen zu geringer Nachfrage durch eine Alternativlösung ersetzt werden mussten. Das Anliegen der Gewerkschaften nach einem Moratorium lehnt die Post ab. Die Post geht bei der Überprüfung und bei einer allfälligen Umwandlung einer Poststelle mit grosser Sorgfalt vor. Die Entscheide der Post, welche Lösung für einen bestimmten Standort realisiert werden soll, erfolgen immer im frühzeitigen Dialog mit allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Gemeinden. Sollte einmal kein Einverständnis der lokalen Behörde möglich sein, steht es der Gemeinde offen, die Kommission Poststellen anzurufen. Die Post hat eine Stärkung der Rolle der Kommission akzeptiert und folgt ihren Empfehlungen für die in den nächsten drei Jahren zu überprüfenden Poststellen.
Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.
Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.
Die Schweizerische Post AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Für eine starke Grundversorgung braucht die Post unternehmerische Flexibilität...' auf Swiss-Press.com |
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