Entsprechende Einigungen wurden erzielt mit den früheren Vorständen Johannes Feldmayer, Klaus Kleinfeld, Jürgen Radomski und Uriel Sharef, dem früheren Vorsitzenden des Vorstands und des Aufsichtsrats Heinrich von Pierer und dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Karl Hermann Baumann. Zuvor war es bereits zu Einigungen mit den drei ehemaligen Vorstandsmitgliedern Edward G. Krubasik, Rudi Lamprecht und Klaus Wucherer gekommen. Keine Einigung wurde erreicht mit den früheren Mitgliedern des Vorstands Thomas Ganswindt und Heinz-Joachim Neubürger, gegen die zugleich strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München anhängig sind. Über die vorliegenden neun Vergleichsvereinbarungen muss die Siemens-Hauptversammlung am 26. Januar 2010 abschließend entscheiden.
Schon im September diesen Jahres hatte der Aufsichtsrat der Siemens AG beschlossen, gegen frühere Organmitglieder, mit denen keine Einigung über einen Vergleichsvorschlag zur Vorlage an die Hauptversammlung im Januar 2010 erzielt wird, der Rechtslage entsprechend Klage zu erheben. Eine Einigung mit dem früheren Vorstandsmitglied Günter Wilhelm, gegen den die Siemens AG Schadensersatzansprüche wegen der Finanzierung der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) geltend macht, soll erst nach Abschluss der noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im AUB-Komplex versucht werden.
Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein weltweit führendes Unternehmen der Elektronik und Elektrotechnik. In rund 190 Ländern unterstützt das vor über 160 Jahren gegründete Unternehmen seine Kunden mit innovativen Techniken und umfassendem Know-how. Der Konzern ist auf den Gebieten Industrie und Energie sowie im Gesundheitssektor tätig.
Rund 400.000 Mitarbeiter (fortgeführte Aktivitäten) entwickeln und fertigen Produkte, projektieren und erstellen Systeme und Anlagen und bieten massgeschneiderte Lösungen an.
Siemens steht seit über 160 Jahren für technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität.
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