Gabriele Lutter, Vorstandssprecherin ÖBB-Personenverkehr AG: "Kunden haben ein Recht auf Entschädigung bei groben Verspätungen, die das Unternehmen verschuldet. Wir werden die Vorgaben der EU punktgenau umsetzen und damit einen klaren Impuls in Richtung Kundenfreundlichkeit setzen."
Mehr Geld für Verspätungen im Reiseverkehr
Bislang wurden bei Tageszügen ab 60, und bei Nachtzügen ab 120 Minuten Verspätung Kunden ausschließlich mit Gutscheinen entschädigt. Mindestfahrpreis war bisher 20,- Euro im nationalen bzw. 50,- Euro im internationalen Fernverkehr, entschädigt wurden 20 % des Fahrpreises - maximal jedoch 80,- Euro. Seit heute werden Kunden ohne Mindestfahrpreis und ohne Grenze nach oben entschädigt - wahlweise per Gutschein oder mit Bargeld. Und auch die Höhe der Gutschrift wurde deutlich angehoben. Aktuell bekommen die Kunden bei mehr als 60 Minuten Verspätung 25 % des Fahrpreises erstattet, bei mehr als 120 Minuten 50 %. Wird der letzte Anschlusszug versäumt, werden Taxikosten bis max. 50,- Euro und/ oder Hotelkosten bis max. 80,- Euro gegen Vorlage der Rechnung unbürokratisch ersetzt.
Das Formular zur Erstattung ist an allen Personenkassen und beim Zugbegleiter erhältlich, und unter www.oebb.at downloadbar. Gemeinsam mit dem Original-Ticket muss es an: ÖBB- Personenverkehr, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien gesendet werden, kann aber auch bei einer Personenkasse abgegeben werden.
Erstmals Geld zurück im Nahverkehr
Jahreskarten sind die einzigen Zeitkarten im Nahverkehr, die personenbezogen sind - darum profitieren auch ausschließlich diese - rund 40.000 Kunden von der neuen Regelung. Die ÖBB haben sich verpflichtet im Regionalverkehr eine Pünktlichkeit von mindestens 85 % zu erreichen. Dieser Wert wird monatlich evaluiert; wird er (auch punktuell) nicht erreicht, bekommen alle Kunden, die den betroffenen Strecken- abschnitt fahren, 10 % des Wertes einer Monatskarte zurück - als Gutschein oder auf das Konto überwiesen; und das geschieht automatisch am Jahresende bzw. mit dem Ablauf der Jahreskarte.
Für Nah- und Fernverkehr gilt: Ab 5 Minuten gilt ein Zug als verspätet, gemessen wird bei jedem planmäßigen Halt. Der Entschädigungswert muss mindestens 4,- Euro betragen; es wird keine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Für Schlichtungsfälle ist die Schienen-Control GmbH als unabhängige Instanz zuständig.
Wann kommt die neue Regelung nicht zur Anwendung:
Wenn die Zugverspätung bzw. der -ausfall auf das Verschulden des Reisenden oder eines Dritten oder einen, außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Umstandes zurückzuführen ist (z.B. Naturkatastrophen, Behördliche Einsätze, etc.) Wenn der Reisende rechtzeitig vor dem Kauf des Tickets über mögliche Verspätungen informiert wurde.
Alle Informationen zum Thema Fahrgastrechte unter www.oebb.at/fahrgastrechte oder unter 05-1717.
Die neu entstandenen, markt- und aufgabenorientierten Gesellschaften des ÖBB- Konzerns werden von der ÖBB-Holding AG gesteuert und koordiniert. Dies erfolgt unter Einbindung der Aufsichtsräte der operativen AGs. Die Kapitalvertreter in diesen Aufsichtsräten bestehen zumindest zur Hälfte aus Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der ÖBB-Holding AG, wodurch eine einheitliche Konzernlinie gesichert wird. Dies gilt insbesondere für Schnittstellen zwischen den Konzerngesellschaften, die von der ÖBB-Holding AG optimiert werden sollen.
In den konzernübergreifenden Bereichen Entwicklung, Umwelt / Nachhaltigkeit, internationale Beziehungen und in den Anstrengungen um die Schaffung einer barrierefreien Bahn für Menschen mit Mobilitätseinschränkung nimmt die ÖBB- Holding AG koordinierende Aufgaben wahr.
ÖBB Holding AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'ÖBB: Mehr Rechte für Bahnreisende...' auf Swiss-Press.com |
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