Mit dem GAV Presto wird die bis anhin arbeitsrechtlich wenig regulierte Zeitungs- Frühzustellung, in der die Angestellten meist nur ein bis zwei Stunden pro Tag arbeiten, neu formiert. Spürbare Verbesserungen bringt der zwischen den vier Parteien ausgehandelte GAV bei der sozialen Sicherheit für Frühzustellerinnen und Frühzusteller. So haben beispielsweise Mitarbeitende, die infolge Krankheit arbeitsunfähig sind, einen Anspruch auf 80 Prozent des Durchschnittslohnes während zwei Jahren. Auch Mitarbeitende, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten sind neu für Nichtberufsunfälle versichert. Mitarbeitende, die die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden zudem in die Pensionskasse Post aufgenommen.
Mitwirkung
Weiter ist die sozialpartnerschaftliche Mitwirkung bei den jährlichen Lohnmassnahmen geregelt. Der GAV wurde für eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen, rechtzeitig vor seinem Ablauf führen die Vertragsparteien Verhandlungen zu dessen Erneuerung. Der GAV gilt für alle in der Frühzustellung tätigen Mitarbeitenden. Geschäftsleitung, Kader und das administrative Personal der Presto Presse-Vertriebs AG unterstehen nicht diesem GAV.
Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.
Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.
Die Schweizerische Post AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Post und Gewerkschaften einigen sich auf GAV...' auf Swiss-Press.com |
Jahresbericht 2024 der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW: Wo sich Zukünfte bilden
Fachhochschule Nordwestschweiz, 28.04.2025 Bundesamt für Kultur (BAK), 28.04.2025Sammlungsausstellung Diogo Graf – Poetik der Abstraktion
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